Satzung

§1 Name, Gardefarben, Gründungsdatum und Sitz

1. Name der Garde ist „Meenzer Jägergarde“, Kurzform „Jägergarde“
2. Die Gardefarben sind orange/schwarz.
3. Gründungsdatum ist der 01.01.2014
4. Der Sitz der Garde ist Mainz.

§2 Zweck

1. Der Zweck der Garde ist das Hinzufügen eines kleinen lustigen Aspekts zur Mainzer Kneipen- und Straßenfastnacht im Rahmen der Traditionen der Mainzer Fastnacht.
2. Die Jägergarde verfolgt keinerlei finanziellen Interessen
3. Die Jägergarde ist politisch und religiös neutral.
4. Durch bewusstes Ignorieren von Aufnahmeanträgen soll hinderlicher Vereinsmeierei und nervtötende Bürokratie vermieden werden.

Satzung

§3 Mitgliedschaft

1. Mitglied werden kann nur eine männliche Person, die ein Gardemaß von min. 2,00 m hat
2. Am 01.01.2015 wurde radikaler Aufnahmestopp beschlossen, der das Anwachsen der Garde auf mehr als eine Person verhindern soll.

§4 Vorstand

1. Den Vorstand übernimmt der Generalfeldmarschall in Personalunion.
2. Der Generalfeldmarschall wird mit einfacher Mehrheit jährlich unter den Mitgliedern gewählt.
3. Unser Kassenwart ist ein Depp.

§5 Mitgliederversammlung

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet bei Bedarf statt. Um beschlussfähig zu sein, müssen alle Mitglieder anwesend sein.
2. Es besteht keine Einladungsfrist für eine Mitgliederversammlung und sie kann an jedem beliebigen Ort abgehalten werden.
3. Wenn einer der Mitglieder auf die hirnrissige Idee kommt, Protokoll zu führen, wird dieses im Anschluss feierlich verbrannt. Beschlüsse könnten sonst im Nachhinein nicht als Unfug bezeichnet werden.
4. Beschlüsse werden willkürlich gefällt und können jederzeit vom Generalfeldmarschall widerrufen werden.

§6 Mitgliedsbeitrag

1. Es wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben.
2. Sollte durch irgendeinen dummen Zufall Kapital vorhanden sein, das die tatsächlichen Kosten der Garde überschreitet, ist dieses umgehend zu versaufen.

§7 Förderverein

Es besteht kein Förderverein. Es ist aber möglich, die Jägergarde durch Freibier, Verleihung von Fastnachtsorden und Pins in ihrem Vereinszweck zu unterstützen.